Mitgliedschaft
Die Bezeichnung “Mitglied SBS” dürfen nur Sehlehrer·Innen
verwenden, die sich verpflichtet haben, die nachstehenden Bestimmungen
einzuhalten.
Aufnahmebestimmungen
Mitglied im SBS können Sehlehrer·Innen werden, die den reglementarischen
Mindest-anforderungen genügen und die Verbandsziele unterstützen.
Der Beitritt durch schriftliche Beitrittserklärung ist jederzeit möglich,
der Austritt schriftlich mit dreimonatiger Kündigungsfrist auf Ende
eines Kalenderjahres. Der Mitgliederbeitrag beträgt für A-Mitglieder
Fr. 150.-, für B-Mitglieder (in Ausbildung oder Sympathisantinnen)
Fr. 75.-, für C-Mitglieder (Vereine und Organisationen) Fr. 300.-
pro Jahr und ist mit der Betrittserklärung zu entrichten. Ansonsten
gelten die Bestimmungen des ZGB Art. 65.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex bildet die Grundlage für das Verhalten der Sehlehrer·Innen.
BerufsausübungFür die Berufsausübung gelten die kantonalen Vorschriften.
WerbebeschränkungEs dürfen keine Erfolge versprochen werden.
Honorar-Richtlinien
Der SBS erachtet als angemessenes Honorar:
- Für Einzelsitzungen: Fr. 90.- pro Stunde.
- Es darf allerdings Fr. 90.-/Stunde nicht unter- und Fr. 120.-/Stunde
nicht überschreiten.
- Für Seminare in Grossfirmen: mindestens Fr. 1200.- für 3 Stunden.
- Für Kurse: mindestens Fr. 150.- pro Person für 6 Stunden
- Für Vorträge: mindestens Fr. 150.- pro Vortrag.
Klientinnen-Information
Die Mitglieder werden angehalten, ihren Klientinnen das Merkblatt zur Unterschrift vorzulegen.
AuskunftserteilungDie Mitglieder verpflichten sich, den befugten Verbandsorganen Auskunft über ihre Tätigkeit zu geben.
Nichteinhalten der BestimmungenVerstösst ein Mitglied gegen die Vertragsbestimmungen, so kann es vom SBS ausgeschlossen werden. In der Folge ist der Mitgliederausweis an den SBS zurückzugeben. Es gelten auch hier die Bestimmungen des ZGB Art. 65.
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